Vorratdsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat durch einen Eilantrag entschieden, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zwar nicht außer Kraft gesetzt, jedoch nun stark eingeschränkt wird.

Die Provider sind weiterhin dazu verpflichtet, personenbezogene Daten zu speichern, aber müssen diese nur noch unter extremen Bedingungen herausgeben.
Die Strafverfolgungsbehörden bekommt die Daten nur noch, wenn “die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre”.
Der Eilantrag, der durch den Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zustande kam, wird bis zum 1. September 2008 weiter geprüft werden, um dann zu entscheiden ob die Vorratsdatenspeicherung an sich zulässig ist.

Endlich kann man wieder etwas entspannter Telefonieren oder E-mailen und muss nicht befürchten, dass wie man es aus Filmen kennt, bei seltsamen Schlagworten wie: Bombe, President, Terror oder Flugzeug, gleich das ganze Gespräch mit geschnitten wird. Zwar sind die Daten die aus irgendwelchen Gründen gegen einen verwendet werden können immer noch beim Provider, aber wenigstens bekommen offiziell die Behörden diese nicht mehr so schnell wie geplant. Nun bleibt zu hoffen was der 8. Spetember bringen mag.
Gulli Golem

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